Kündigung
Gemäß Satzung des TSV 1861 Mainburg e.V. vom 2. Mai 2018:
§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft und Ordnungsmaßnahmen
(2) Der dem Vorstand gegenüber schriftlich zu erklärende Austritt ist jederzeit zum Ende des Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Frist von einem Monat möglich.